Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse steigt 2027 laut Referentenentwurf des BMAS um 562,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat. Für gut verdienende Selbstständige in der GKV heißt das: Der Beitrag steigt mit. Viele ziehen daraus einen schnellen Schluss: dann eben PKV. Hier siehst du, was du heute zahlst und was 2027 dazukommt. Und warum die Grenze allein diese Entscheidung nicht trifft.
Die kurze Antwort. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Selbstständige ihren Beitrag nach Einkommen komplett allein, 2026 bei gutem Einkommen rund 1.226 Euro im Monat inklusive Pflege. Ab 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze laut BMAS-Entwurf auf 6.375 Euro im Monat, der Höchstbeitrag also mit. Die PKV rechnet nach Alter, Gesundheit und Leistung. Den Ausschlag geben Alter, Familie und der Rückweg in die GKV.
Als Selbstständiger schaust du anders auf die Krankenversicherung. In der Anstellung zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Du trägst ihn allein. Wer das nicht einrechnet, vergleicht Äpfel mit Birnen.
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige: was du 2026 zahlst
In der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich dein Beitrag am Einkommen, bis zu einer Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Wer darüber liegt, zahlt den Höchstbeitrag. Ohne Arbeitgeberzuschuss übernimmst du beide Anteile allein. Die geltenden Beitragssätze und Rechengrößen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband.
2026 liegt die Grenze bei 5.812,50 Euro im Monat, der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent, wenn du Anspruch auf Krankengeld wählst (ohne Krankengeld gilt für Selbstständige der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent, § 243 SGB V), der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent. Daraus ergibt sich ein Höchstbeitrag von rund 1.017 Euro allein für die Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband, Rechengrößen 2026). Wie oft du zum Arzt gehst oder wie gesund du lebst, spielt dafür keine Rolle.
Ein gedachter Fall macht das greifbar. Jan ist 36, selbstständiger IT-Berater, nicht rentenversicherungspflichtig und freiwillig in der GKV mit Krankengeldanspruch. Sein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze, er zahlt 2026 also den Höchstbeitrag. Mit Pflegeversicherung sind das rund 1.261 Euro im Monat, weil er keine Kinder hat und deshalb den Zuschlag in der Pflege zahlt. Mit einem Kind wären es rund 1.226 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze 2027: was sich ab Januar ändert
Am 21.09.2026 hat das Bundesarbeitsministerium den Referentenentwurf zu den Sozialversicherungsrechengrößen 2027 vorgelegt. Erst muss das Bundeskabinett ihn beschließen, danach der Bundesrat zustimmen. Bis dahin sind die Zahlen ein Entwurf:
- Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 6.375 Euro im Monat, 76.500 Euro im Jahr (2026: 5.812,50 Euro im Monat)
- Versicherungspflichtgrenze für Angestellte: 84.150 Euro im Jahr (2026: 77.400 Euro)
Für Jan zählt die erste Zeile. Sein Beitrag wird 2027 auf 562,50 Euro mehr Einkommen im Monat berechnet. Bei den Sätzen von 2026 wären das allein durch die höhere Grenze rund 122 Euro mehr im Monat. Der Zusatzbeitrag 2027 kommt noch dazu oder geht davon ab, er wird erst Mitte Oktober festgelegt. Den genauen Höchstbeitrag 2027 rechne ich dir aus, sobald er feststeht. Dafür ist das Erstgespräch da.
Die Versicherungspflichtgrenze betrifft Jan nicht. Als Selbstständiger kann er die PKV wählen, egal wie hoch sein Einkommen ist. Wer als Angestellter am 31.12.2026 wegen seines Einkommens schon privat versichert ist, für den gilt 2027 laut Entwurf eine niedrigere Grenze von 80.550 Euro (§ 6 Abs. 8 SGB V, Wert laut BMAS-Entwurf).
Bleibt die Frage, die mir bei steigenden Grenzen am häufigsten begegnet: Wird die GKV teurer, dann eben PKV? Das ist die falsche Rechnung. Ein höherer Beitrag im nächsten Jahr sagt wenig darüber, was in zwanzig Jahren günstiger ist. Ob die PKV zu Jan passt, entscheiden sein Alter beim Einstieg, ob Kinder kommen und ob er einen Weg zurück braucht, falls er irgendwann wieder angestellt arbeitet.
Wie die PKV rechnet
Die private Krankenversicherung folgt einer anderen Logik. Dein Einkommen spielt für den Beitrag keine Rolle. Es zählen drei Dinge:
- dein Gesundheitszustand beim Eintritt
- dein Alter beim Wechsel
- die Leistungen, die du dir sicherst
Wer jung und gesund einsteigt, startet mit niedrigeren Beiträgen und baut länger Altersrückstellungen auf als jemand, der erst mit 50 wechselt, auch bei gleichem Einkommen. Was Jan in der PKV zahlen würde, hängt an Gesundheitsprüfung und Tarif und lässt sich nur mit einem echten Angebot sagen. Wie eine private Vollversicherung aufgebaut ist, liest du unter private Krankenversicherung.
GKV oder PKV: der direkte Vergleich
So unterscheiden sich die beiden Systeme in den Punkten, die für Selbstständige den Ausschlag geben:
| Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) | |
|---|---|---|
| Beitrag | richtet sich nach deinem Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze; du trägst als Selbstständiger den vollen Beitrag allein | richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsniveau, nicht nach deinem Einkommen |
| Familie | Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden | jede Person zahlt einen eigenen Beitrag, auch Kinder |
| Leistungen | gesetzlich definierter Katalog, für alle gleich; kann politisch angepasst werden | vertraglich vereinbart; einmal zugesagte Leistungen können dir nicht gestrichen werden |
| Im Alter | Beitrag folgt weiter dem Einkommen, im Ruhestand also meist der Rente | Beiträge können steigen; Altersrückstellungen und Entlastungsbausteine dämpfen den Anstieg |
| Rückkehr | Aufnahme grundsätzlich offen | Rückkehr in die GKV nur in bestimmten Konstellationen, ab 55 praktisch kaum |
Für wen lohnt sich die PKV oft
- Selbstständige mit stabilem Einkommen, die dauerhaft kein Angestelltenverhältnis anstreben
- Angestellte, deren Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt
- Menschen, die jung und in guter gesundheitlicher Verfassung einsteigen
- Alle, denen ein Leistungsniveau über dem gesetzlichen Katalog wichtig ist und die den Tarif danach auswählen
Was Selbstständige zusätzlich bedenken sollten
Die Systemfrage ist nur die halbe Entscheidung. Vier Punkte gehören als Selbstständiger mit auf den Tisch:
- Krankentagegeld. Als Selbstständiger bekommst du keine Lohnfortzahlung. Fällst du länger aus, fehlt dein Einkommen ab dem ersten Tag. Ein Krankentagegeld sichert genau diese Lücke, gesetzlich wie privat. Wie du die Höhe festlegst, steht im Artikel zum Krankentagegeld für Selbstständige.
- Beiträge im Alter. Wer privat versichert ist, kann mit einem Entlastungsbaustein schon in jungen Jahren etwas mehr zahlen, damit der Beitrag im Ruhestand sinkt und planbar bleibt.
- Kinder. Sind die Eltern verheiratet, ist der nicht gesetzlich versicherte Elternteil derjenige mit dem höheren Einkommen und liegt dieses über der Versicherungspflichtgrenze, ist das Kind nicht beitragsfrei familienversichert (§ 10 Abs. 3 SGB V). Das gehört vor die Entscheidung auf den Tisch, nicht erst mit dem ersten Kind.
- Der Zeitpunkt. Beitrag und Annahme hängen an Gesundheitszustand und Eintrittsalter. Jedes Jahr Warten verändert deine Konditionen, selten zum Besseren.
Der 01.01.2027 ist für Selbstständige auch bei der Altersvorsorge ein Stichtag. Was sich dort ändert, liest du im Artikel zum Altersvorsorgedepot 2027 für Selbstständige.
Die ehrliche Kehrseite
PKV ist kein Selbstläufer. Im Alter können die Beiträge steigen, und Familienangehörige sind nicht automatisch mitversichert. Wer seine Familie mitversichern muss oder im Alter mit knappem Budget rechnet, fährt gesetzlich manchmal besser. Es gibt keine universelle Antwort, nur die richtige Antwort für deinen Fall.
Das gilt für beide Seiten. Ich rate dir weder zur PKV noch gegen sie, bevor wir deine Situation konkret durchgerechnet haben. Mich interessiert, was für dich auch in zwanzig Jahren noch trägt.
Kann ich von der PKV zurück in die GKV?
Diese Frage gehört vor die Entscheidung, nicht danach. Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist gesetzlich eng geregelt. Als Selbstständiger führt der Weg in der Regel nur über eine sozialversicherungspflichtige Anstellung mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, und das vor dem 55. Geburtstag. Ab 55 ist die Rückkehr praktisch kaum noch möglich. Auch die eigene GmbH öffnet diesen Weg meist nicht: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Verbindlich klärt das ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Wer die PKV wählt, sollte sie deshalb als langfristige Entscheidung verstehen und die Beiträge fürs Alter von Anfang an mitplanen.
Was jetzt sinnvoll ist
Wer sich mit 35 das erste Mal ernsthaft mit dem Thema befasst, hat noch gute Optionen. Wer mit 50 anfängt, hat sie auch noch, aber weniger davon.
Ich bin Eduard Strekert, Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG in Lüdenscheid. Im Erstgespräch legen wir deinen GKV-Beitrag 2027 neben ein PKV-Angebot für dein Alter, und du nimmst beide Zahlen schriftlich mit.
Häufige Fragen zu GKV und PKV für Selbstständige
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?
Laut Referentenentwurf des BMAS vom 21.09.2026 steigt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 6.375 Euro im Monat, also 76.500 Euro im Jahr. 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat. Erst muss das Bundeskabinett die Verordnung beschließen, danach der Bundesrat zustimmen.
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?
Du zahlst den Beitrag nach deinem Einkommen und ohne Arbeitgeberzuschuss allein. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt er 2026 mit Pflegeversicherung bei rund 1.226 Euro im Monat, ohne Kinder bei rund 1.261 Euro. Der Höchstbeitrag für 2027 steht erst fest, wenn Mitte Oktober der durchschnittliche Zusatzbeitrag bekannt ist.
Wie viel Krankenversicherung zahle ich als Selbstständiger mit oder ohne Krankengeld?
Mit Anspruch auf Krankengeld gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, ohne Krankengeld der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent, jeweils plus Zusatzbeitrag der Kasse. Das Krankengeld der Kasse zahlt erst ab dem 43. Tag. Für die ersten Wochen brauchst du deshalb in beiden Fällen eine eigene Absicherung, etwa ein Krankentagegeld.
Kann ich als Selbstständiger von der PKV zurück in die GKV wechseln?
Nur in bestimmten Konstellationen. In der Regel führt der Weg über eine sozialversicherungspflichtige Anstellung mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, und das vor dem 55. Geburtstag. Ab 55 ist die Rückkehr praktisch kaum noch möglich.
Sind Kinder in der PKV mitversichert?
Nein. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag, auch Kinder. In der GKV können Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei familienversichert werden. Bei größerer Familienplanung kann das die Rechnung deutlich verändern.
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Eduard Strekert ist Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.